Krankheit

Verhalten bei Krankheit – 3 Schritte

  1. Wenn Ihr Kind erkrankt müssen Sie dies der Schule bis spätestens 7:45 Uhr telefonisch (Anrufbeantworter) oder als E-Mail mitteilen.
    •  Telefon: 08638 959-3400
    • E-Mail: info-msl@schulen-waldkraiburg.de
  2. Geben Sie wenn möglich an, wie lange die Erkrankung dauert. Können Sie dies nicht sagen, müssen Sie am nächsten Tag wieder in der Schule anrufen.
  3. Die Schule benötigt eine Krankmeldung vom Arzt, wenn die Erkrankung drei oder mehrere Tage dauert.

Laut Anweisung des Bayerischen Staatsministeriums ist die Schule bei fehlender Entschuldigung zur Nachforschung angehalten, erforderlichenfalls durch die Polizeibehörden.

Bei unentschuldigtem Fehlen werden Leistungsnachweise mit Note 6 bewertet. Bei angesagten Leistungsnachweisen muss im Krankheitsfall ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Wenn ärztliche Atteste nicht rechtzeitig eingereicht werden, erfolgt eine Meldung an das Landratsamt (Bußgeldbescheid). Ein zurückdatiertes Attest wird nicht akzeptiert.

Bei einer Vielzahl von Fehltagen oder mehrmaligem Fernbleiben an einem bestimmten Wochentag kann die Schule Attestpflicht erteilen.

Bei Erkrankung an den beiden letzten Tagen vor den Ferien muss immer ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Abholung bei Krankheit

Es kommt vor, dass Schüler während der Unterrichtszeit erkranken oder sich verletzen. Sie dürfen dann ihre Eltern anrufen.

Aus versicherungstechnischen Gründen muss Ihre Tochter / Ihr Sohn dann von Ihnen persönlich oder von einer vertrauten Person der Familie im Sekretariat abgeholt werden.

Sportbefreiung

Bei längerer Krankheit benötigt die Schule eine ärztliche Bescheinigung, dass Ihr Kind nicht am Sportunterricht teilnehmen kann. Dann ist auch eine Befreiung vom Unterricht möglich, sofern es sich um Randstunden handelt.

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